Sprungziele

Bewässerungsverbot im Trinkwasser-Versorgungsgebiet

Aufgrund des erhöhten Wasserverbrauchs angesichts der aktuell extremen Wetterverhältnisse kommt die Wasserversorgung auch im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Landau a.d.Isar an ihre Grenzen. Die aufgrund der anhaltenden Trockenperiode feststellbare erhöhte Wasserförderung um etwa 25 Prozent kann nicht länger aufrechterhalten werden. Auch die prognostizierten Regenfälle in den kommenden Tagen führen aller Voraussicht nach noch nicht zu einer Abmilderung.

Aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Stadtwerke Landau a.d.Isar deshalb gezwungen, aufgrund § 15 Absatz 3 der städtischen Wasserabgabesatzung mit sofortiger Wirkung ein Bewässerungsverbot für das gesamte Versorgungsgebiet der Stadtwerke Landau zu erlassen. Dies gilt bis zum Widerruf des Verbots.

Neben dem Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, Sport- und Reitplätzen, sind auch Pool-Befüllungen und privates Autowaschen bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Von dem Verbot ausgenommen ist die Bewässerung mit Wasser aus privaten Brunnen oder Regenwasserzisternen.

Sobald sich die Situation stabilisiert hat und die Wasserversorgung wieder vollständig gesichert ist, wird das Verbot aufgehoben. Eine entsprechende Mitteilung ergeht durch die Stadtwerke Landau a.d.Isar. 

Nachricht teilen