Herstellungsbeiträge Abwasser - Preisblatt der Stadtwerke Landau
Seit 1993 unverändert
Die Herstellungsbeiträge entstehen aufgrund der §§ 1-5 Beitrags- und Gebührensatzung- Entwässerungssatzung
- für unbebaute bebaubare Grundstücke für die ein Recht bzw. die Möglichkeit des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage besteht
- für die Bebauung eines unbebauten Grundstückes für die sich daraus ergebende Geschoßflächenmehrung (Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen berechnet)
- für Grundstücksflächen- und Geschoßflächenvergrößerungen für die noch keine Beiträge geleistet wurde
Der Beitragssatz beträgt lt. § 6 Abs. 2 Beitrags- und Gebührensatzung- Entwässerungssatzung für die
Grundstücksfläche 1,18 €/m²
Geschoßfläche 8,69 €/m²