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Herstellungsbeiträge Abwasser - Preisblatt der Stadtwerke Landau

Seit 1993 unverändert

Die Herstellungsbeiträge entstehen aufgrund der §§ 1-5 Beitrags- und Gebührensatzung- Entwässerungssatzung

  • für unbebaute bebaubare Grundstücke für die ein Recht bzw. die Möglichkeit des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage besteht
  • für die Bebauung eines unbebauten Grundstückes für die sich daraus ergebende Geschoßflächenmehrung (Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen berechnet)
  • für Grundstücksflächen- und Geschoßflächenvergrößerungen für die noch keine Beiträge geleistet wurde

Der Beitragssatz beträgt lt. § 6 Abs. 2 Beitrags- und Gebührensatzung- Entwässerungssatzung für die

Grundstücksfläche 1,18 €/m²
Geschoßfläche 8,69 €/m²

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