Sprungziele

Wassergebühren - Preisblatt der Stadtwerke Landau

Stand 01.01.2021

Verbrauchsgebühren

lt. § 10 Abs. 3 BGS/WAS = Netto 1,25 €/m³ + 7 % MwSt. = 1,338 €/m³

Bauwasser und sonstige Abgaben aus beweglichen oder kurzfristigen Wassermessern lt. § 10, Abs. 4 BGS/WAS = Netto 2,25 €/m³ + 7 % MwSt. = 2,408 €/m³

Grundgebühren

lt §9a Abs. 2 BGS/WAS netto:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Nenndurchfluss)

bis 4 m³/h bis (QN 2,5)   36 €/Jahr

bis 10 m³/h bis (QN 6)     72 €/Jahr

bis 16 m³/h bis (QN 10)   108 €/Jahr

bis 25 m³/h bis (QN 15)    180 €/Jahr

bis 63 m³/h bis (QN 40)    360 €/Jahr

bis 100 m³/h bis (QN 60)   480 €/Jahr

bis 160 m³/h bis (QN 100)  540 €/Jahr

bis 250 m³/h bis (QN 150)  720 €/Jahr

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.