Wasserbeiträge - Preisblatt der Stadtwerke Landau
Seit 1993 unverändert
Die Herstellungsbeiträge entstehen aufgrund der §§ 1-5 BGS/WAS
- für unbebaute bebaubare Grundstücke für die ein Recht bzw. die Möglichkeit des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage besteht
- für die Bebauung eines unbebauten Grundstückes für die sich daraus ergebende Geschoßflächenmehrung (Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen berechnet)
- für Grundstücksflächen- und Geschoßflächenvergrößerungen, für die noch keine Beiträge geleistet wurden
Der Beitragssatz beträgt lt. § 6 Abs. 2 BGS/WAS für die
Grundstücksfläche 1,79 €/m² + 7% MwSt. = 1,92 €/m²
Geschoßfläche 4,60 €/m² + 7% MwSt. = 4,92 €/m²